Eltern-Kind-Angebote
Mutter-Kind-Kur/ Vater-Kind-Kur
Die Mutter bzw. der Vater stehen bei dieser Kurform im Vordergrund. Hier werden im wesentlichen Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation geboten. Die aktive Mitarbeit ist gefordert. Bei vorliegender Kurbedürftigkeit des Kindes, erhält dieses ebenfalls die notwendigen Therapien.
Die Kurdauer beträgt drei Wochen, wobei eine Verlängerung um eine weitere Woche möglich ist. Für Arbeitnehmer/ -innen braucht kein Urlaub für die Kur beantragt zu werden.
Mütter-/ Väterkur
Hier fährt die Mutter bzw. der Vater ohne das eigene Kind zur Kur. Die Betreuung des Kindes wird durch Familienangehörige oder eine zeitlich befristete Haushaltshilfe, welche bei Bedarf auf Antrag von der zuständigen Krankenkasse finanziert wird, gewährleistet.
Die Kurdauer beträgt drei Wochen, wobei hier eine Verlängerungsmöglichkeit um eine weitere Woche besteht. Für diese Maßnahme braucht kein Urlaub beantragt zu werden.
Kinderkur
Das Kind steht mit seiner Erkrankung im Vordergrund und die/der begleitende Mutter/Vater wird bei der Pflege mit einbezogen. Die Kurdauer beträgt vier Wochen. Für die Begleitperson wird Urlaub angerechnet auf den gesamten Kurzeitraum.
SOLIDARITÄT
TOLERANZ
FREIHEIT
GLEICHHEIT
GERECHTIGKEIT
Solidarität bedeutet, über Rechtsverpflichtungen hinaus durch praktisches Handeln füreinander einzustehen. Wir können nur dann menschlich und in Frieden miteinander leben, wenn das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes von der Politik umgesetzt wird, wenn wir füreinander einstehen und die Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal anderer überwinden. Wer in Not gerät, kann sich auf die Solidarität der Arbeiterwohlfahrt verlassen. Solidarität ist auch Stärke im Kampf um das Recht.
